Hüttenbesichtigung Salzgitter AG
Wer kommt schon in ein Hüttenwerk?
Besichtigung eines der modernsten Hüttenwerke Europas. Einzigartig in Deutschland ist die Chance für Privatpersonen, ein Hüttenwerk zu besichtigen und damit dem Stahlkocher bei der Arbeit über die Schulter zu sehen.
In Begleitung des Besuchsdienstes der Salzgitter AG wird den Besuchern der Prozess der Stahlherstellung von der Erzeugung des Roheisens am Hochofen bis zur Herstellung von Halb- und Fertigprodukten in den Walzwerken gezeigt und erklärt.
In Zusammenarbeit mit der Salzgitter AG ermöglich Ihnen die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH auch im Jahr 2008 das eindrucksvolle Werk zu besichtigen.
Die Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und sollten wegen der langen Wege und Treppen, die bei der Tour bewältigt werden müssen, über eine zumindest durchschnittliche Kondition verfügen. Für Personen mit Gehbehinderung ist diese Tour nicht geeignet. Allerdings besteht für diese Personen und auch für Jugendliche unter 16 Jahren alternativ die Möglichkeit einer Hüttendurchfahrt (Dauer etwa 1 - 1 1/2 h). Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen.
Eine Besichtigung ist nur nach vorheriger Anmeldung bei der Touristinformation möglich!
Auszug aus den Sicherheitsbestimmungen der Salzgitter Flachstahl GmbH
Sicher ist Sicher:
Das Thema Sicherheit wird groß geschrieben. Darum bekommen Sie vor Beginn der Tour einen blauen Besucherhelm. Der dient erstens Ihrem Schutz und zeigt zweitens allen Mitarbeitern, dass Sie ein Gast der Salzgitter Flachstahl GmbH sind.
Lange Wege:
Da das Werksgelände sehr weitläufig ist und es außerdem viele Treppen gibt, bitten wir Besucher, die nicht so gut zu Fuß sind, sich genau zu überlegen, ob Sie an einer Besichtigung teilnehmen wollen.
Was ziehe ich an?
Sie besuchen ein Hüttenwerk, daher sind rutschfeste und geschlossene Schuhe ohne hohe Absätze angebracht. An Kleidung sind langarmige geschlossene Oberbekleidung und lange Hosen, auch für Damen, Vorschrift.
Top Secret:
Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass einige Bereiche des Werkes der innerbetrieblichen Geheimhaltung unterliegen. Fotografieren und Filmen ist deshalb grundsätzlich nicht gestattet.
Alkohol, nein danke!
Natürlich ist Alkohol - und jedes andere Rauschmittel - ein Faktor, der das Unfallrisiko erhöht und deshalb auf dem gesamten Werkgelände nicht erlaubt ist.
Für den Fall der Fälle.
Unsere Versicherung haftet nur unter der Bedingung, dass alle Sicherheitsbestimmungen auf unserem Gelände eingehalten werden. Bleiben Sie deshalb bitte immer mit Ihrer Gruppe zusammen.
Rauchfreie Zonen!
Grundsätzlich besteht in allen Räumen ein absolutes Rauchverbot. Ausgenommen sind Werkhallen und -gebäude, in denen kein anlagenspezifisches Rachverbot besteht, und ausgewiesenen Raucherzonen.
Augen auf!
Für Gepäck oder Garderobe können wir leider keine Haftung übernehmen. Wir bitten Sie deshalb, auf Ihr Eigentum zu achten.
Anmeldungen für alle Termine nimmt die Touristinformation entgegen:
Informationen über weitere Betriebsbesichtigungen oder Stadtrundfahrten gibt es bei der Touristinformation (Telefon 05341 / 90099-50, Telefax: 05341 / 90099-11
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